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Fahrzeugprüfung nach §57 BGV D29 bei Autohaus Rastetter

Fahrzeuge, die gewerblich eingesetzt werden, müssen jährlich durch einen Sachkundigen nach Paragraf 57 der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge (BGV D 29) geprüft werden.

Die UVV-Prüfung soll nicht nur die Betriebssicherheit von Ihren Fahrzeugen dauerhaft gewährleisten, sondern auch die Unfallrisiken von Fahrzeugen bzw. Bedienern verringern. Ihr Vorteil: Teure Ausfallzeiten werden so vermieden.

Damit derartige Gesetze für Sie nicht zur Belastung werden, helfen wir Ihnen auch hier gerne weiter. Wenn Sie Fragen zu den Inhalten der Prüfungen haben oder gleich auf Nummer sicher gehen wollen, rufen Sie uns an oder kommen Sie zu uns.
Übrigens: In Zusammenhang mit einer normalen Wartung führen wir auf Ihren Wunsch gerne die UVV-Prüfung gleich mit durch.

Bitte beachten Sie:
Bei Missachtung der UVV kann die Berufsgenossenschaft ein Bußgeld erheben und sogar die Versicherungsleistung dann verweigern, wenn der Arbeitsunfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D29 zurückzuführen ist.

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.